Stein-, Dach- und Fassadenreinigung in Hamburg und Schleswig-Holstein
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Winterdienst: geräumt und gestreut, bevor es darauf ankommt

Wetter beobachten, Touren planen, bereitstehen, räumen und streuen wie vereinbart, jeden Einsatz dokumentieren: Das ist unser Winterdienst für Gewerbe, Hausverwaltungen und Kommunen, zuverlässig durch die ganze Saison. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Auftraggeber. Welche Räum- und Streuzeiten gelten, legt die Satzung Ihrer Gemeinde fest.

Winterdienst: geräumt und gestreut, bevor es darauf ankommt durch REX NORD

Was der Winterdienst umfasst

Winterdienst ist mehr als Schnee schieben: Es geht darum, dass Ihre Flächen sicher begehbar sind, wenn es darauf ankommt, und dass das im Zweifel auch belegbar ist.

  • Wettermonitoring und Bereitschaft während der gesamten Wintersaison.
  • Tourenplanung: Ihre Flächen stehen fest in der Tour, geräumt wird ohne Zuruf.
  • Räumen von Gehwegen, Zufahrten und Parkplätzen, maschinell und von Hand.
  • Streuen mit geeignetem Material, abgestimmt auf Fläche und örtliche Vorgaben.
  • Dokumentierte Einsätze: Im Fall der Fälle können Sie nachweisen, wann geräumt wurde.

Für wen wir räumen

Die Räum- und Streupflicht liegt je nach Gemeindesatzung und Vertrag beim Eigentümer oder Verwalter. Wer die Ausführung nicht selbst leisten kann oder will, gibt sie an uns. Wir räumen ausschließlich für gewerbliche und kommunale Auftraggeber.

  • Gewerbe und Handel: Kundenwege, Parkplätze und Anlieferzonen, bevor das Geschäft öffnet.
  • Hausverwaltungen und Wohnungswirtschaft: mehrere Objekte in einer Tour, ein Ansprechpartner.
  • Kommunale Flächen im Rahmen von Vereinbarungen mit Ämtern und Gemeinden.
  • Industrie und Logistik: Betriebshöfe und Zufahrten, damit der Betrieb morgens anläuft.

Saisonvertrag statt Bangen bei jedem Wetterbericht

Ein Wintereinbruch kündigt sich nicht lange an. Mit einem Saisonvertrag sind Ihre Flächen fest in unserer Tourenplanung, ohne dass Sie etwas veranlassen müssen.

  • Saisonpauschale, unabhängig davon, wie oft der Winter kommt, oder Abrechnung je Einsatz, wie es zu Ihnen passt.
  • Ihre Flächen stehen in unserer Tour, geräumt wird ohne Zuruf.
  • Kombinierbar mit der Frühjahrsreinigung: Nach der Saison holt die Steinreinigung den Streusplitt und die Winterspuren von der Fläche.

Schnell-Einschätzung

Schicken Sie uns 2 Fotos, wir sagen Ihnen, was machbar ist.

  1. Übersicht der ganzen Fläche fotografieren
  2. Nahaufnahme der schlimmsten Stelle
  3. Per WhatsApp schicken, mit Postleitzahl

Unverbindlich und kostenlos. Für ein festes Angebot schauen wir uns die Fläche trotzdem vor Ort an.

Kosten

Was kostet der Winterdienst?

Nach einer Besichtigung Ihrer Flächen erhalten Sie ein individuell kalkuliertes Angebot, je Saison oder je Einsatz. Die Größenordnung bestimmen:

Fläche und Zuschnitt

Ein gerader Gehweg räumt sich schneller als ein Parkplatz mit Inseln und Stellplätzen.

Priorität

Flächen, die früh morgens sicher sein müssen, stehen vorn in der Tour.

Vertragsart

Saisonpauschale mit voller Planbarkeit oder Abrechnung je Einsatz.

Lage

Mehrere Objekte in einem Gebiet lassen sich günstiger takten als Einzelflächen.

Nach der Besichtigung und dem Aufmaß erhalten Sie Ihr individuelles Angebot innerhalb von 48 Stunden. Das Angebot gilt für den vereinbarten Leistungsumfang, ohne versteckte Kosten.

Pflichten

Räum- und Streupflicht: was gilt, wer haftet

Die häufigste Frage vor dem ersten Schnee ist nicht der Preis, sondern die Pflicht. Deshalb hier das Wichtigste in klaren Worten. Eine Rechtsberatung ist das nicht, im Zweifel fragen Sie Ihre Gemeinde oder einen Anwalt.

Wen die Pflicht trifft

Grundsätzlich den Eigentümer des Grundstücks. Viele Gemeinden übertragen die Pflicht für den angrenzenden Gehweg per Satzung auf die Anlieger. Im Mietvertrag kann sie an Mieter weitergegeben werden, wirksam aber nur, wenn das klar geregelt ist.

Wann geräumt sein muss

Die Zeiten setzt die Gemeinde in ihrer Satzung. Verbreitet sind werktags 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr. In Schleswig-Holstein und Hamburg gelten je Ort eigene Satzungen, ein einheitliches Landesrecht dazu gibt es nicht.

Wie oft

Bei anhaltendem Schneefall auch mehrfach am Tag. Einmal morgens räumen und danach nichts mehr genügt nicht, wenn es weiter schneit.

Was bei einem Sturz zählt

Im Streitfall geht es um die Frage, ob rechtzeitig und ausreichend geräumt wurde. Dokumentierte Einsätze mit Zeit und Datum sind dann der Unterschied zwischen Behauptung und Nachweis. Genau deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz.

Die Pflicht bleibt bei Ihnen

Auch mit Winterdienstvertrag bleibt die Verkehrssicherungspflicht formal beim Verpflichteten. Was der Vertrag leistet: Die Ausführung liegt bei einem Fachbetrieb, und Sie können belegen, dass Sie sie in verlässliche Hände gegeben haben.

Streusalz ist oft verboten

Viele Gemeinden untersagen Streusalz auf Gehwegen und erlauben nur abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat. Wir richten uns nach der Satzung Ihres Ortes, das erspart Ihnen ein Bußgeld.

Häufige Fragen

Was Kunden zur Winterdienst fragen

Wer haftet, wenn jemand auf meinem Gehweg stürzt?

Grundsätzlich trifft die Verkehrssicherungspflicht den Eigentümer oder den, dem sie übertragen wurde. Mit einem Winterdienstvertrag und dokumentierten Einsätzen stehen Sie im Ernstfall deutlich besser da. Eine Rechtsberatung ersetzen wir nicht, im Zweifel hilft Ihre Versicherung oder ein Anwalt.

Ab wann und wie oft wird geräumt?

Wir richten uns nach Wetterlage und den örtlichen Vorgaben Ihrer Gemeinde für die Räumzeiten. Bei anhaltendem Schneefall wird auch mehrfach am Tag geräumt.

Was kostet Winterdienst pro Saison?

Das hängt von Fläche, Zuschnitt, Priorität und Vertragsart ab, deshalb kalkulieren wir jedes Objekt individuell: als Saisonpauschale oder je Einsatz. Nach der Besichtigung erhalten Sie Ihr Angebot schriftlich innerhalb von 48 Stunden.

Ab wann muss geräumt sein?

Das legt die Satzung Ihrer Gemeinde fest. Verbreitet sind werktags 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr. Ein landesweit einheitliches Recht dafür gibt es in Schleswig-Holstein und Hamburg nicht, es zählt der Ort.

Darf ich Streusalz benutzen?

Oft nicht. Viele Gemeinden verbieten Streusalz auf Gehwegen und erlauben nur abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat. Wir arbeiten nach der Satzung Ihres Ortes, damit aus dem Winterdienst kein Bußgeld wird.

Räumt ihr auch für Privathaushalte?

Nein, den Winterdienst bieten wir ausschließlich für Gewerbe, Hausverwaltungen und Kommunen an. So bleiben unsere Touren planbar und die Flächen unserer Geschäftskunden verlässlich frei.

Kann ich den Winterdienst mit anderen Leistungen kombinieren?

Ja, das ist sogar der häufigste Fall: Winterdienst in der kalten Jahreszeit, Steinreinigung mit Langzeitschutz im Frühjahr, alles von einem Betrieb mit einem Ansprechpartner.